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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15 B   

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https://dejure.org/2017,97141
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15 B (https://dejure.org/2017,97141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.01.2017 - L 7 AS 161/15 B (https://dejure.org/2017,97141)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - L 7 AS 161/15 B (https://dejure.org/2017,97141)
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  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF -, juris).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20 % zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, a.a.O.).

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Aus dem allgemeinen und damit auch im gesamten Kostenrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich weiterhin die sowohl im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber als auch im Verhältnis zu einem etwaig zur Erstattung von Kosten der Prozessführung verpflichteten Dritten geltende Verpflichtung, die Kosten der Prozessführung so niedrig zu halten sind, wie sich dies mit den berechtigten Belangen des Auftraggebers vereinbaren lässt (siehe exemplarisch Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2016 - L 7 AS 108/15 -) Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 1 Rn. 166 und Anhang XIII Rn. 195 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11).

    Entsprechend können auch solche Kosten weder vom eigenen Auftraggeber noch von etwaig zur Kostenerstattung verpflichteten Dritten verlangt werden, die allein dadurch entstanden sind, dass gleichartige und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche einer oder mehrerer Personen gegen eine oder mehrere andere Personen von demselben Prozessbevollmächtigten ohne sachlichen Grund und damit im Ergebnis missbräuchlich in getrennten Prozessen verfolgt werden (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 1 Rn. 166 und Anhang XIII Rn. 199 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06), wobei hinsichtlich der sachlichen Gründe für eine getrennte Geltendmachung derjenige darlegungspflichtig ist, der die verschiedenen Verfahren eingeleitet hat (vgl.: Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, Anhang XIII Rn. 210; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, S. 3260).

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Entsprechend können auch solche Kosten weder vom eigenen Auftraggeber noch von etwaig zur Kostenerstattung verpflichteten Dritten verlangt werden, die allein dadurch entstanden sind, dass gleichartige und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche einer oder mehrerer Personen gegen eine oder mehrere andere Personen von demselben Prozessbevollmächtigten ohne sachlichen Grund und damit im Ergebnis missbräuchlich in getrennten Prozessen verfolgt werden (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 1 Rn. 166 und Anhang XIII Rn. 199 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06), wobei hinsichtlich der sachlichen Gründe für eine getrennte Geltendmachung derjenige darlegungspflichtig ist, der die verschiedenen Verfahren eingeleitet hat (vgl.: Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, Anhang XIII Rn. 210; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, S. 3260).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Entsprechend können auch solche Kosten weder vom eigenen Auftraggeber noch von etwaig zur Kostenerstattung verpflichteten Dritten verlangt werden, die allein dadurch entstanden sind, dass gleichartige und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche einer oder mehrerer Personen gegen eine oder mehrere andere Personen von demselben Prozessbevollmächtigten ohne sachlichen Grund und damit im Ergebnis missbräuchlich in getrennten Prozessen verfolgt werden (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 1 Rn. 166 und Anhang XIII Rn. 199 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06), wobei hinsichtlich der sachlichen Gründe für eine getrennte Geltendmachung derjenige darlegungspflichtig ist, der die verschiedenen Verfahren eingeleitet hat (vgl.: Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, Anhang XIII Rn. 210; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, S. 3260).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Für eine grundsätzliche Beschränkung der sozialgerichtlichen Prüfungs- und ggf. Korrekturkompetenz im Rahmen von Vergütungsfestsetzungsverfahren für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte auf Fälle, in denen der zur Erstattung verpflichtete Dritte die Unbilligkeit als Einwendung vorgetragen hat, ist eine gesetzliche Grundlage vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) gemäß § 103 SGG geltenden Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatzes nicht zu ersehen, auch nicht aus dem auf die Situation eines zivilgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens gegen den zur Kostenerstattung verpflichteten Verfahrensgegner in der Hauptsache bezogenen Beschluss des BGH vom 20. Januar 2011 (Az.: V ZB 216/10).
  • BAG, 08.09.2011 - 3 AZB 46/10

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Entsprechend können auch solche Kosten weder vom eigenen Auftraggeber noch von etwaig zur Kostenerstattung verpflichteten Dritten verlangt werden, die allein dadurch entstanden sind, dass gleichartige und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche einer oder mehrerer Personen gegen eine oder mehrere andere Personen von demselben Prozessbevollmächtigten ohne sachlichen Grund und damit im Ergebnis missbräuchlich in getrennten Prozessen verfolgt werden (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 1 Rn. 166 und Anhang XIII Rn. 199 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06), wobei hinsichtlich der sachlichen Gründe für eine getrennte Geltendmachung derjenige darlegungspflichtig ist, der die verschiedenen Verfahren eingeleitet hat (vgl.: Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, Anhang XIII Rn. 210; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. September 2011 - 3 AZB 46/10 -, NJW 2011, S. 3260).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF -, juris).
  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • SG Berlin, 27.07.2011 - S 165 SF 6502/10

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; billige Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2017 - L 7 AS 161/15
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • SG Nordhausen, 23.04.2015 - S 12 SF 507/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Darlegungs- und

  • SG Braunschweig, 29.09.2011 - S 47 SF 320/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2016 - L 7 AS 140/15
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